Keine Restschuldbefreiung ohne eigenen Insolvenzantrag
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur der redliche Schuldner Restschuldbefreiung erlangen kann. Nach dem Konzept der Insolvenzordnung und dem Willen des Gesetzgeber gehört es zum Wesen eines redlichen Schuldners, sich aktiv um die Regelung seiner wirtschaftlichen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu bemühen. Deshalb wird vom Schuldner erwartet, dass er selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein … weiter lesen.